Frakturen

Bei Patienten, die eine Fraktur erleiden, wird diese fachärztlich versorgt. Falls notwendig erhalten sie anschließend von ihrem Orthopäden oder dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden, zur Nachsorge eine Ergo­therapie­verordnung.

Der erste Schritt des therapeutischen Prozesses ist eine gründliche Anamnese und Befundaufnahme. Dazu werden die aktiven und passiven Funktionen im betroffenen Bereich untersucht und Instabilitäten ausgeschlossen. Ebenfalls wird Wundheilungszustand der OP-Narbe beurteilt.

Häufig kommt es im betroffenen Bereich zu einem verminderten aktiven und passiven Bewegungsumfang und einem Leistungsdefizit.

Neben passiven Behandlungsmethoden wie Dehntechniken und thermischen Anwendungen sind aktive Bewegungsübungen wesentlicher Bestandteil der Ergotherapie. Hierbei kommen verschiedene Therapiemittel und alltagsorientiertes Training zum Einsatz. Ergänzend dazu werden individuelle Übungsprogramme für die häusliche Umgebung erarbeitet und dem Patienten zur Verfügung gestellt..

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